Wil­d­un­fälle: Was man wissen sollte.

Wie können Sie als Autofahrer Unfälle mit Wildtieren vermeiden? Wie verhält man sich nach einem Zusammenstoß mit Wild richtig. Welche Versicherung übernimmt den Schaden? Wichtige Fragen zu denen Sie hier eine Antwort finden.

Gibt es viele Wildunfälle im Jahr?

Im Jahr 2019 registrierten die Kfz-Versicherungen 295.000 Wildunfälle. Das waren so viele wie nie zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Zahl der Unfälle um 27.000.

Täglich haben wir 800 Wildunfälle bei denen Pkw, die eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung haben, mit Wildschweinen, Hirschen oder Rehen zusammenstoßen.

Im Frühjahr und Herbst ist die Gefahr eines Wildunfalls am größten?

Besondere Vorsicht ist natürlich das ganze Jahr geboten, nicht nur im Frühjahr oder Herbst. Insbesondere in der Dämmerung und nachts müssen Autofahrer auch in der Stadt mit Wildwechsel rechnen. Sehen sie Warnschilder vor Wildwechsel, sollten sie ihre Fahrweise der Situation anpassen. Vor allem am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten sie in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren.

Besonders groß ist die Gefahr eines Wildunfalls in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember.

Was tun, wenn Wild am Straßenrand auftaucht?

Es ist nicht sinnvoll, das Wild mit dem Fernlicht zu blenden. Das Blenden verwirrt die Tiere nur, sie verlieren dann oft die Orientierung und laufen manchmal instinktiv auf die Lichtquelle zu. Sinnvoller ist es zu versuchen, Wildtiere durch Hupen zu verscheuchen.

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Soll man als Fahrer versuchen, durch Ausweichmanöver einen Unfall zu vermeiden?

Dabei muss man wissen: Ein sicheres Ausweichmanöver ist keineswegs garantiert. Gerade bei höherer Geschwindigkeit müssen Fahrer sehr aufpassen, dass sie beim Ausweichen nicht mit einem anderen Auto oder einem Baum kollidieren oder im Straßengraben landen.

Das Ausweichen birgt in der Regel meist größere Gefahren als die Kollision mit einem Wildtier. Klar ist aber auch: Es kann Situationen geben, in denen das Ausweichen unumgänglich oder vielleicht zumindest die bessere Handlungsalternative ist.

Nach dem Unfall liegt ein Wildtier verletzt auf der Straße. Soll man das Tier von der Straße schaffen – auch zur Sicherheit nachfolgender Autofahrer?

Nein, wurde das Wild bei der Kollision verletzt oder getötet, sollte man es nicht berühren – unter anderem wegen möglicher Tollwutgefahr. Das sollten Autofahren dem Förster bzw. Jagdpächter überlassen.

Checkliste: Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  2. Die Polizei benachrichtigen.
  3. Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  4. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  5. Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  6. Den Kfz-Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Welche Versicherung übernimmt den Schaden bei einem Wildunfall?

Schäden am eigenen Auto, die durch sogenanntes Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, übernimmt die Teilkaskoversicherung.

Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ebenfalls ersetzt. Denn die Leistungen der Teilkasko sind immer auch in einer Vollkaskoversicherung enthalten.

Achtung: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Fahrer, die ihr Auto lediglich mit einer Kfz-Haftpflicht versichert haben, müssen den Wildschaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden an fremden Fahrzeugen, wenn man einen Unfall verursacht hat. Gleiches gilt für Personenschäden aber nicht für Schäden durch Wild am eigenen Fahrzeug.

Was muss man zur Regulierung des Schadens durch eine Versicherung beachten?

Nach dem Unfall sollte man seine Versicherung zeitnah kontaktieren. Das sollte auf jeden Fall geschehen, bevor irgendwelche Reparaturen am Auto vorgenommen werden.

Für eine schnelle Schadenregulierung ist vor allem die Wildunfallbescheinigung der Polizei, des Försters oder Jagdpächters wichtig. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, vom angefahrenen Tier und vom Auto.


Übernimmt die Versicherung auch den Schaden, wenn ich dem Wild ausgewichen bin und dabei in den Graben gefahren bin?

Das kommt darauf an: Für die Leistung der Teilkasko ist entscheidend, ob es tatsächlich einen Wildwechsel mit Haarwild gab und der Fahrer deshalb ausgewichen ist. Dies müsste er im Zweifel gegenüber seiner Versicherung auch belegen. Streng genommen handelt es sich dabei nicht mehr um einen „Wildschaden“. Es ist eine Frage der Beweisbarkeit wenn kein Wild oder zumindest Spuren zu finden sind.

Dem Versichertem steht in diesem Fall ein sogenannter erweiterter Aufwendungsersatz zu. In dieser Situation sollten Autofahrer zum Beispiel den zuständigen Jäger fragen, ob es frische Wildspuren an der Unfallstelle gibt. Eventuelle Spuren können sie natürlich auch selbst fotografisch festhalten.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel nur die Schäden durch Haarwild. Leistet die Versicherung auch bei Zusammenstößen mit anderen Tieren?

Bei der Frage, mit welchen Tieren Unfälle versichert sind, orientieren sich die Kfz-Versicherungen am Bundesjagdgesetz, genauer: an den Tieren, die hier unter Haarwild gelistet sind. Dazu zählen etwa Dam- und Rotwild (Hirsche, Rehe), Wildschweine, Füchse, Luchse, Wildkaninchen, Marder sowie Feld- und Schneehasen. Unfälle mit diesen Tieren werden standardmäßig von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Ein Zusammenstoß mit einem Wolf wäre demnach nicht abgedeckt.

Einige Kfz-Versicherungen haben ihren Schutz in der Teilkaskoversicherung zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren Tieren ausgeweitet. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet in diesem Fall zum Beispiel auch bei Schäden durch andere Wirbeltiere wie etwa mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Manche

Versicherungen gehen noch einen Schritt weiter und weiten den Versicherungsschutz auf Tiere aller Art aus. Wenn also „Tiere aller Art“ im Versicherungsvertrag aufgenommen sind, dann wäre auch der Unfall mit dem Wolf oder einem Federwild versichert.