Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auf Reisen verzichtet, öffentliche Verkehrsmittel gemieden und soweit überhaupt möglich von zu Hause aus gearbeitet werden.
Im Allgemeinen sollten viele Kontakte zu Fremden reduziert werden und auf den Besuch von Veranstaltungen mit Menschenansammlungen verzichtet werden.
Bürger und Bürgerinnen, die älter als 60 Jahre sind, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.
Was ist bei einem Corona-Verdacht zu tun, welche Symptome gibt es?
Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen – und zu Hause bleiben.
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen.
Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.
Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, wenn für mich Quarantäne angeordnet wurde?
Ja, Sie bekommen weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Ihr Arbeitgeber kann sich dann das Geld für die Lohnfortzahlung beim Bundesland zurückholen. Sollte der Arbeitgeber wider Erwarten nicht zahlen, können Sie eine Entschädigung (nach §56 IfSG) von der zuständigen Behörde fordern – die entspricht in den ersten sechs Wochen etwa der Höhe des Nettolohns. Danach der Höhe des Krankengeldes.
Bekommen Selbstständige einen finanziellen Ausgleich, wenn sie wegen der Viruserkrankung nicht mehr arbeiten können?
Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Besteht die Gefahr, sich über Lebensmittel oder Gegenstände mit dem Coronavirus anzustecken?
Eine Übertragung über unbelebte Oberflächen ist bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich.
Generell ist das gründliche Händewaschen, wie es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfohlen wird, ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen.
Ist Trinkwasser eine mögliche Infektionsquelle für die Übertragung von SARS-CoV-2?
Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt.
Auch das Risiko einer direkten Übertragung von Coronaviren über Faeces infizierter Personen erscheint gering, bis heute ist kein Fall einer fäkal-oralen Übertragung des Virus bekannt.
Wann zahlt meine Reiserücktrittversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung leistet nur dann, wenn die Reise aufgrund einer Krankheit oder eines anderen Ereignisses (Wohnungsbrand, Todesfall) nicht angetreten werden kann – hierzu zählt auch der Coronavirus. Die Angst vor einer möglichen Infizierung mit einer Krankheit ist hingegen kein von der Versicherung abgedeckter Leistungsbestand. Viele Fluggesellschaften und Hotels zeigen sich hier allerdings im Bezug auf die Stornokosten kulant.
Wer zahlt die Kosten für einen Corona-Test?
Ob ein Patient die Kosten für einen Corona-Test aus eigener Tasche zahlen muss oder diese von der Krankenkasse übernommen werden, hängt von der Entscheidung des Arztes ab. Ordnet dieser aufgrund vorliegender Symptome einen Test an, werden die bis zu 300 Euro betragenden Kosten von der Kasse übernommen. Will ein Patient ohne Anraten des Arztes getestet werden, zahlt er die Kosten indes aus eigener Tasche. Auch in der privaten Krankenversicherung verhält es sich nicht anders: Gezahlt wird, was medizinisch notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn er vom behandelnden Arzt veranlasst wird. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Test positiv oder negativ ausfällt.Damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet, empfiehlt das Robert-Koch-Institut mit Symptomen nicht einfach zum Arzt zu gehen. Stattdessen sollte der Arzt zuvor informiert werden, damit der Betroffene entweder zuhause oder unter isolierten Bedingungen in der Praxis untersucht werden kann
Wann zahlt die BU-Versicherung?
Dass Menschen durch den Corona-Virus bislang berufsunfähig geworden sind, ist bislang nicht bekannt. Der Großteil der Menschen wird wieder gesund. Sollte es allerdings tatsächlich einen Fall geben, in dem Corona eine Berufsunfähigkeit auslöst, sind Menschen, die bereits eine BU-Versicherung haben, abgesichert. Denn bei einer BU kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitlichen Einschränkung eingetreten ist. Die Frage ist, führt sie zu einer Berufsunfähigkeit von mind. 6 Monaten. Dann gilt das auch für bislang unbekannte Krankheiten.
Deckt meine Auslandskrankenversicherung eine Corona-Erkrankung ab?
Sollte der Patient bereits in Deutschland erkrankt sein, leistet die Auslandskrankenversicherung nicht.
Voraussetzung ist hier ein Grenzübertritt. Bei einer Corona-Erkrankung im Ausland sieht die Sache hingegen anders aus. Hier übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten der medizinischen notwendigen Behandlungen – bei den meisten Versicherungen gilt dies auch für Pandemien.
Viele Auslandskrankenversicherungen sind auf 42 Tage beschränkt – ein Zeitraum, der bei längerer Krankheit überschritten werden kann. Erlischt hiernach der Versicherungsschutz? Viele Versicherer hätten hier eine Regelung getroffen, dass sich der Versicherungsschutz verlängere, wenn der Patient ohne eigenes Verschulden für einen längeren Zeitraum im Krankenhaus verbleiben muss. Kunden sollten hierfür genau in die Versicherungsbedingungen schauen.
Nicht abgedeckt ist hingegen der Fall, wenn der Versicherte, Kontakt mit einem Infizierten hatte und unter Quarantäne gestellt wird. Für die hierbei möglicherweise aufkommenden Kosten muss der Kunde selbst aufkommen.