Geförderte Altersvorsorge – Zulagen und Steuerermäßigungen für 2018 müssen jetzt beantragt werden. Zum 31.12.2018 verfallen alle Ansprüche für dieses Jahr.

 

Die Förderung ist der neue Zins – so sagt man. Auf jeden Fall geht es um viel Geld das den Bürgern jedes Jahr zusteht wenn bestimmte Sparanlagen geschickt genutzt werden.

Ledige oder Ehepartner ohne Kinder, mit hohem Steuersatz, kinderreiche Familien aber auch Unternehmer und Freiberufler können ganz besonders von den Fördermaßnahmen profitieren.

Am 31.12. jeden Jahres endet aber der Anspruch diese Gelder für das vergangene Jahr abzurufen.

Staatliche Zulagen und Steuervorteile geben der geförderten Altersvorsorge kräftigen Rückenwind – vor allem in Verbindung mit einer Zinsrendite und hohen Sicherheiten – wird aus der angesparten Summe eine attraktive Rentenzahlung. Doch viele Bürger lassen diese Chance verstreichen und verschenken damit bares Geld.

Basis-Rente

Viele Bundesbürger schöpfen den maximal förderfähigen Betrag für ihre Basis-Rente nicht aus: Wenn zum Jahresende finanzieller Spielraum vorhanden ist, empfiehlt sich daher für sie eine Zuzahlung in die Basisrente. So können Sie eine höhere Altersvorsorge aufbauen und über den Sonderausgabenabzug auch noch Steuern sparen. Das ist besonders für Selbstständige interessant wenn absehbar ist, das das Geschäftsjahr guten Gewinn abwirft.

Riester-Rente

Gleiches gilt für die Riester-Rente: Die per Gesetz eingebaute Beitragsgarantie, die sich nicht nur auf die Eigenleistungen, sondern auch auf die staatlichen Zulagen bezieht, lässt den Sparer nicht nur ruhig schlafen sondern Zulagen, zusätzliche Steuererstattung und Zins bringt einiges an Kapital für später zusammen. Auch hier endet die Gestaltungsmöglichkeit mit dem 31.12.

Betriebs-Rente

Die Betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer die am höchsten geförderte Ansparmöglichkeit. Die Förderung kommt hier nicht nur aus der Steuer sondern auch aus allen Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz macht die Vorsorge mit der Direktversicherung für Arbeitnehmer noch attraktiver: Der Höchstbetrag für steuerfreie Einzahlungen hat sich verdoppelt und es gibt künftig einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent vom Arbeitgeber on top. Der Zuschuss ist ab 2019 für alle Neuzusagen verpflichtend – und ab 2022 auch für alle alten Verträge. Auch Geringverdiener können diese Zuwendungen in Anspruch nehmen.

Flexibel kann man bis spätestens zum 31.12. noch für das Jahr 2018 sein Geld mitnehmen.

Unser Rat

Wenn Sie eine oder mehrere dieser geförderten Sparformen bereits in Anspruch nehmen lassen Sie von Ihrem Berater berechnen ob Ihnen noch höhere Zulagen für dieses Jahr zustehen würden.

Sollten Sie zu dem großen Personenkreis gehören die diese geförderten Sparformen nicht kennt oder noch nicht nutzt dann befassen Sie jetzt unbedingt damit. Schließlich geht es hier um Ihr Geld – und auch nicht um kleine Beträge.

Da sich fast alle Förderungen aus Erstattung von Steuern oder Beiträgen ergeben, darf man nicht vergessen, das es sich in erster Linie darum handelt, zu entscheiden ob man an den Staat oder eine Sozialversicherungseinrichtung bezahlen will oder ob man einen Teil davon in das private Vermögen überführt.

Wenn Sie keinen Berater haben dem Sie vertrauen oder der Sie dazu bereits objektiv informiert hat, fordern Sie über uns die Informationen für Sie ab. Nutzen Sie dazu unser Kontaktfeld, senden uns eine E Mail oder rufen uns einfach an.