Von staatlicher Förderung profitieren
Schnell gerät man, wenn es um Vater Staat geht, ins Schimpfen. Steuern zu hoch, Straßen zu schlecht, alles wird teurer und überhaupt wissen „die da oben“ ja gar nicht mehr, wie das so ist hier unten bei uns. Natürlich läuft in keinem Land der Welt alles optimal, dafür sind viel zu viele Teilbereiche zu berücksichtigen – doch, und das wird gerne übersehen, der Staat kümmert sich auch um uns und versucht dabei zu helfen, dass wir wichtige Ziele erreichen können.
Die Unterstützung kann natürlich am einfachsten in Form von Geld stattfinden. Dieses Geld wird einem natürlich auch nicht einfach so geschenkt. Immer gibt es klare Regeln, um eine Förderung entweder als direkte Zuzahlung oder aber als Steuervorteil (Rückerstattung bzw. geringere Steuerlast) zu erhalten. Einen Sonderfall stellen die verschiedenen Förderdarlehen dar, die im Bereich des Immobilienerwerbs und der Immobilienmodernisierung erhältlich sind. Hier findet die Förderung über einen extrem günstigen Zinssatz statt, der für die Darlehenssumme aufgerufen wird. Die Förderung ist hier also eher eine Kostenersparnis.
Um von der Förderung profitieren zu können, muss diese beantragt werden – sonst weiß ja niemand, dass Sie die Förderung haben möchten. Für die meisten Förderungen kann die Beantragung ganz bequem im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vorgenommen werden.
Die drei großen, wichtigen Ziele
Die staatliche Förderung findet nicht willkürlich statt. Reiner Konsum wird nur sehr selten im Rahmen von Konjunkturpaketen unterstützt (z. B. „Abwrackprämie“ für Gebrauchtwagen in 2009). In der Regel richtet sich Förderung an den drei großen Zielen aus, die ein Großteil der Bürger hat: Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Immobilienbesitz.
Es sind also eher „klassische“ Themen, mit denen sich die staatliche Förderung bei „Otto Normalbürger“ befasst. Auf den folgenden Seiten möchten wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten vorstellen und ihre Besonderheiten aufzeigen. Sehen Sie uns bitte nach, dass wir hier in einem gewissen Rahmen bleiben müssen und nicht auf jedes Detail eingehen können.
Arbeitnehmersparzulage – Sparen mit staatlicher Unterstützung
Die meistbeantragte Förderung dürfte die Arbeitnehmersparzulage sein. Durch das Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer, Beamte, Soldat und auch jeder Auszubildende Anspruch darauf, dass von seinem Einkommen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen in einen dafür geeigneten Sparvertrag fließen. Viele Arbeitgeber bzw. Dienstherren beteiligen sich mit Zuzahlungen oder Komplettübernahme des Sparbetrags. In vielen Branchen ist die Zuzahlung auch im entsprechenden Tarifvertrag geregelt.
Unabhängig davon, ob zugezahlt wird oder man alleine spart, sorgt die Arbeitnehmersparzulage dafür, dass es sich für jeden berechtigten Empfänger auf jeden Fall lohnt. Bis zu 20 % werden so als Förderung zugezahlt – und das in jedem Jahr, in dem eingezahlt wird! Mehr Unterstützung beim zweckungebundenen Sparen gibt es nicht. Prüfen Sie daher, ob Sie für diese Förderart in Frage kommen.
Eine Förderung findet inzwischen nur noch dann statt, wenn entweder in einen Fondssparvertrag oder in einen Bausparvertrag investiert wird.
Wohnungsbauprämie –bis 25 ohne Zweckbindung
Auch die Wohnungsbauprämie zählt zu den beliebten Förderungen. Auch sie wird oft im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen beantragt, da sie auch mit einem deutlich höheren Einkommen zu haben ist, als die Arbeitnehmersparzulage. Wie der Name vermuten lässt, soll diese Förderform primär dabei helfen, eine Immobilie zu erwerben, zu modernisieren bzw. anderweitige wohnwirtschaftliche Aufwendungen zu meistern (z. B. Kauf einer neuen Küche).
Seit 2009 wird die Förderung auch nur noch bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung gutgeschrieben. Eine der wenigen Ausnahmen besteht bei der ersten Verfügung über Sparguthaben bis zum 25. Lebenjahr. Hier kann das Geld für beliebige Zwecke eingesetzt werden.
Riesterförderung – Zuzahlung und Steuervorteil fürs Alter
Die „Riester-Rente“ ist vermutlich die bekannteste Form staatlich geförderten Alterssparens. Private Altersvorsorge ist dem Staat wichtig – nicht umsonst wird in jeder Renteninformation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nötig ist, selbst für den Ruhestand zu sparen. Die Riesterförderung besteht aus zwei Elementen. Der berechtigte Sparer erhält für sich selbst einen jährlichen Förderbetrag. Weiterhin auch für jedes noch kindergeldberechtigte Kind. Auch steuerlich kann noch eine ergänzende Förderung stattfinden, wenn die Berücksichtigung der Riesterbeiträge im Rahmen der Steuererklärung eine Minderung der Steuerlast „größer“ der bereits erhaltenen Förderung bedeutet. Erhält ein Alleinstehender beispielsweise 154 Euro Grundförderung, seine Sparbeiträge mindern sein zu versteuerndes Einkommen aber so, dass er dadurch 175 Euro zurück erhielte, werden über die Steuerrückerstattung noch 21 Euro rückerstattet. Riester fördert grundsätzlich also direkt und indirekt. Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung stellen.
Rürupförderung – mächtiger Steuervorteil fürs Alter
Die „Rürup-Rente“ (Basisrente) ist ein rein steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, dessen Zweck ausschließlich die lebenslange Verrentung im Alter ist. Der Staat unterstützt Ihre Sparbemühungen hier nachträglich, indem er Ihnen steuerliche Absetzmöglichkeiten in bisher unbekannter Höhe schuf. Über die kommenden Jahre steigt der hier als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf ganze 22.766 Euro für Alleinstehende bzw. 45.532 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete an. Die Beiträge, die Sie bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, fließen in diese Höchstgrenze allerdings mit ein. Denoch bleibt: Mehr staatliche Unterstützung beim Alterssparen gibt es nicht! Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung stellen.
Betriebliche Altersvorsorge – „Echtzeitförderung“ durch Gehaltsumwandlung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge findet die Förderung quasi über Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung statt. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttoeinkommens in eine Direktversicherung oder einen der anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Bis zu einer alljährlich neu festgelegten Grenze (in 2015 242 Euro mtl.) müssen auf diesen Sparbeitrag weder Sozialabgaben, noch Steuern gezahlt werden. Dadurch fällt – je nach persönlicher Situation (Steuerklasse, Pflegebeitrag, etc.) – die tatsächliche Nettobelastung im Schnitt etwa 50 % niedriger aus. Sie sparen also beispielsweise 200 Euro vom Brutto, beim Netto gehen aber nur 100 Euro weg. Da alle Details zur betrieblichen Altersvorsorge den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen würden, stellen wir Ihnen detailliertere Informationen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung. Dort gehen wir auf weitere Besonderheiten ein.
„Pflege Bahr“ – geförderte Pflegeergänzung für alle
Die Idee war und ist grundsätzlich gut: Private Pflegeergänzung an der sich der Staat finanziell beteiligt. Und es wird noch besser: Es gibt keine Gesundheitsprüfung, womit diese Absicherung jeder bekommen kann, der nicht schon bereits Pflegefall ist bzw. bei dem Demenz festgestellt wurde. Eigentlich eine gute Sache. Problematisch stufen wir die bescheidenen Mindestanforderungen an die Leistungen, die der Gesetzgeber hier gestellt hat: 600 Euro mtl. in Pflegestufe III, 30 % davon in Pflegestufe II, 20 % in Pflegestufe I und 10 % bei Demenz („Pflegestufe 0“). Kennt man die Realsituation im Pflegefall, weiß man, dass anständige Pflege ab Stufe II daheim nur schwerlich darstellbar ist. Und man weiß dann auch, dass die Kosten stationärer Pflege in Stufe II nur geringfügig unter denen der Stufe III liegen. „Pflege Bahr“ ist eine gute Sache für jeden, der gesundheitsbedingt auf normalem Weg keine Absicherung mehr bekommt. Ansonsten sollte das Hauptaugenmerk aber schon primär beim Schutz liegen, den man wirklich braucht und nicht bei den fünf Euro Förderung, finden wir. Auch stellt sich die Frage, wie sich die Beiträge in einem Tarif entwickeln werden, der überwiegend von Personen abgeschlossen wird, die anderweitig nicht versicherbar sind. Ob die 5 Euro Föderung da nicht schnell „aufgefressen“ sind?
Immobilieneigentum schaffen – zinsgünstige Darlehen für Ihr Eigenheim
Auch beim Erwerb einer Immobilie unterstützt Sie der Staat. Die auf den Seiten zuvor vorgestellte Wohnungsbauprämie, wie auch die Riesterförderung, kann hier hilfreich sein. Problematisch dabei: Die Wohnungsbauprämie ist gemessen am Gesamtprojekt Eigenheim nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnriester ist an eine ganze Reihe von Auflagen geknüpft, die zu Problemen führen können. Wir möchten daher gleich auf die sinnvolleren Förderwege eingehen, die Sie beim Haus- oder Wohnungskauf tatsächlich weiter bringen.
KFW-Darlehen
Die staatliche KfW-Bank fördert Hausbau und -modernisierung, Eigentumserwerb und Energiespar-Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, teils auch mit Zuschüssen. Das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ gilt für neue wie gebrauchte Häuser – Hauptsache, Sie ziehen selbst ein. Den Antrag müssen Sie für neue Häuser vor Baubeginn und für ältere spätestens direkt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen. Der KfW-Kredit beträgt höchstens 50.000 Euro und bis zu 100 Prozent der „förderfähigen Kosten“. Hierzu zählen bei Neubauten die Kosten für das Grundstück (wenn die Parzelle vor höchstens einem halben Jahr erworben wurde), für den Bau und für die Außenanlagen. Bei bereits bestehenden Häusern fließen neben dem Kaufpreis die Nebenkosten sowie Auslagen für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau ein. Hierfür gibt die KfW zinsgünstige Kredite, die bis zu fünf Jahre tilgungsfrei sind und bis zu 35 Jahre laufen. Der Zins wird je nach Wunsch des Kunden für fünf bis zehn Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt die KfW-Bank Immobilienbesitzer und Bauherren beim Energiesparen. Das Grundprinzip: Je mehr sich eine (sanierte) Immobilie dem Neubaustandard annähert (Effizienzhaus 100) oder ihn unterbietet, desto kräftiger fällt die Förderung aus.
Förderprogramme der Länder
Nicht nur die Bundesrepublik verfügt über eine Förderbank, auch in den Bundesländern gibt es Pendants zur KfW-Bank, die Hauskäufer mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen unter die Arme greifen. Beispielsweise bietet die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Baukredite, die sich nicht nach den Kosten, sondern nach der Familiengröße und dem Jahreseinkommen richten. Die Bedingungen sind aber überall verschieden und ändern sich gelegentlich. Zudem sind verschiedene Ministerien – oft auch mehrere zugleich – für die Förderung zuständig.
BAFA-Förderung
Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen – Hausbesitzer, die in erneuerbare Energien investieren, erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und Bonuszahlungen.
Was kommt für Sie in Frage? Eine gute Orientierungshilfe im Förderdschungel kann Ihnen die Internetseite www.baufoerderer.de bieten.