Verschuldenshaftung/Gefährdungshaftung und vermutetes Verschulden. Was ist das ?

Gleich zu Anfang mal ein Beispiel aus der Praxis:

 

Sie parken Ihr Auto am Hang und haben selbstverständlich die Handbremse angezogen.

Doch nun reißt das Handbremsseil und Ihr Auto rollt auf ein anderes Fahrzeug.

Sie haften, obwohl Sie als Fahrer kein Verschulden trifft. Warum genau Sie trotzdem haften, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Artikels. Denn eigentlich ist das Verschulden eine Voraussetzung für Haftungsansprüche:

Gleich zu Anfang mal ein Beispiel aus der Praxis:

Sie parken Ihr Auto am Hang und haben selbstverständlich die Handbremse angezogen. Doch nun reißt das Handbremsseil und Ihr Auto rollt auf ein anderes Fahrzeug. Sie haften, obwohl Sie als Fahrer kein Verschulden trifft. Warum genau Sie trotzdem haften, erfahren Sie im weiteren Verlauf des Artikels. Denn eigentlich ist das Verschulden eine Voraussetzung für Haftungsansprüche:

Verschuldenshaftung § 823 BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

  • Nun, was bedeutet das jetzt genau und wo liegen die Voraussetzungen der Verschuldenshaftung?
  • Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
  • Er muss ein Rechtsgut verletzt haben (Leben, Körper, Gesundheit oder die Freiheit).
  • Die schädigende Handlung muss widerrechtlich gewesen sein.
  • Der Schädiger muss deliktfähig sein. (siehe hierzu: https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html)
  • Die schädigende Handlung war adäquat Kausal. Was ist das? Was versteht man unter einem adäquaten Kausalzusammenhang?

 

Hier ein Beispiel, was alltäglich in den Großstädten passieren kann:

Alfred (16 Jahre) muss heute in die Berufsschule und ist wie in der Vergangenheit des Öfteren bereits vorgekommen zu spät. Um es vielleicht doch noch pünktlich zum Unterricht zu schaffen und möglichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, nimmt er eilig die Abkürzung über die Fußgängerzone. Im letzten Augenblick sieht er in der Morgendämmerung die Rentnerin Hildegard und kann nicht mehr richtig ausweichen. Beide stoßen zusammen und Hildegard erleidet bei dem Unfall schwere Knochenbrüche.

Fazit: Die Knochenbrüche von Hildegard lassen sich auf den Zusammenstoß mit dem Fahrrad zurückführen, weshalb der Unfall unter adäquate Kausalität fällt.

Vereinfacht zu sagen ist, wenn die Verletzungen aufgrund des Unfalles entstanden sind und diese darauf zurückzuführen sind, ist die Handlung adäquat kausal.