Ost und West gleichen sich immer mehr an. Dennoch werden immer noch unterschiedliche Renten gezahlt. Warum gibt es eigentlich eine Ost- und eine West-Rente?

Grund: Es werden auch die Versicherungszeiten der DDR angerechnet. Da die Löhne vor und kurz nach der Wiedervereinigung viel niedriger waren, wurden andere Berechnungswerte zugrunde gelegt.

 

Wovon ist die Rente abhängig?

Die Höhe des Rentenanspruches hängt immer vom Arbeitsort ab. Der Wohnort spielt dabei keine Rolle. So bekommt der Pendler, der im Osten wohnt und im Westen arbeitet, den West-Anspruch angerechnet. Und umgekehrt!

Das gilt übrigens auch für Berlin. Wohnt jemand in Kreuzberg (ehemals West-Berlin) und arbeitet in Friedrichshain (ehemals Ost-Berlin), so wird seine Rente nach dem Ost-Anspruch berechnet.

Ist der Firmensitz im Westen und wird in einer Ost-Filiale gearbeitet, so wird die Rente nach Ost abgerechnet. Eine Ausnahme bildet da die Entsendung.

 

Was passiert, wenn man mal im Osten und mal im Westen gearbeitet hat?

Da der Wert der Entgeltpunkte sich immer nach dem Arbeitsort richtet, werden diese angepasst.

Beispiel: Ein Rentenanwärter hat 15 Jahre und drei Monate im Osten und 30 Jahre im Westen gearbeitet. So werden ihm die genauen Zeiten angerechnet, wo er wie viel gearbeitet hat.

Achtung: In der DDR gab es vergleichsweise viel niedrigere Löhne. Damit die Ost-Renten ungefähr das Rentenniveau im Westen erreichen, erfolgt eine Ausgleichsrechnung. So wird der Ost-Verdienst für jedes einzelne Jahr mit einem Umrechnungsfaktor erhöht.

 

Wie ist das bei Freelancern geregelt?

Bestimmte Selbständige, wie freie Dozenten oder auch Hebammen, sind pflichtversichert. Für sie gilt das Gleiche wie für Angestellte. Nun hat vielleicht ein freier Mitarbeiter seine Kunden im Westen, wohnt aber im Osten. Da die pflichtversicherten Selbstständigen eigentlich keinen festen Arbeitsplatz haben, gilt ihr Wohnort als Tätigkeitsort.

Alle anderen können sich freiwillig versichern. Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Versicherung ist in den alten und neuen Bundesländern gleich. Erworben werden immer Entgeltpunkte, die dann auch mit dem aktuellen Rentenwert West bewertet werden.

 

Was ist wenn ein West-Rentner, in den Osten zieht?

Die Altersrente berechnet sich nach den erarbeiteten Entgeltpunkten, und die richten sich danach, wo gearbeitet wurde. Also verändert sich die reguläre Altersrente mit dem Umzug nicht.

Es kann bei der Hinterbliebenen-Rente zu Kürzungen kommen da in Ost und West noch unterschiedliche Freibeträge bestehen. West (845,59€) Ost (810,22€)